Geschäftsordnung

I. Vorstand

a) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes. Die rechtliche Vertretung nach außen erfolgt durch jedes Vorstandsmitglied allein, auf Basis der Vorstandsbeschlüsse.
b) Aufgabenteilung im Vorstand

– Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Er vertritt die Gliederung nach Außen und gegenüber anderen Parteigliederungen.
Er ist außerdem so wie für die Organisation von  Parteiveranstaltungen zuständig.

– Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende  Vorsitzende ist neben der Vertretung des Vorsitzenden zuständig für die  Materialverwaltung sowie die Betreuung der Website.

– Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Regelung  der Finanzangelegenheiten, insbe­sondere die Buch- und Kontoführung,  die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des  Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen. In finanziellen Belangen  ist der Schatzmeister bis zu einem Betrag von 300 EUR alleinvertretungsberechtigt. Ihm obliegt zudem die Mitgliederverwaltung.

II. Vorstandsitzungen

a) Vorstandsitzungen finden nach Bedarf statt. Dies kann auch online und/oder fernmündlich geschehen. Die Termine werden auf der Mailingliste und der Website bekanntgegeben. Dies gilt als Ladung.

b) Termin, Ort bzw. Art der Sitzung (real, virtuell) werden jeweils mit der Tagesordnung bekanntgegeben.

c) Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Sitzung gestellt  werden. Antragsberechtigt sind alle Piraten die Mitglied des Kreisverbandes sind, sowie Vorstände anderer Gliederungen.

d) Über die Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.  Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur  Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten  Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

III. Vorstandsbeschlüsse

Beschlüsse trifft der Vorstand grundsätzlich mit einfacher Mehrheit  seiner Mitglieder. Die Aufnahme von Neumitgliedern wird mit 2/3 Mehrheit  beschlossen.

IV. Rechenschaftsberichte

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, dem Kreisparteitag Rechenschaft über seine Tätigkeiten abzulegen.

V. Berechtigungen

Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt Einblick in die Mitgliederdaten zu  nehmen, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie erhalten die Daten auf Anforderung vom Schatzmeister.

VI. Budgets der Vorstandsmitglieder

Jedes Vorstandsmitglied erhält im Rahmen der Jahresfinanzplanung ein  Budget in Höhe von € 100,- für Ausgaben, die sich aus ihrer Vorstandstätigkeit oder im Rahmen der geschäftsführenden Funktion des Kreisverbandes ergeben. Ausgaben aus diesen Budgets sind zu belegen, bedürfen aber keines dedizierten vorherigen Beschlusses des Gesamtvorstandes.

VII. Beendigung der Vorstandstätigkeit

a) Scheidet ein Mitglied unterjährig aus dem Vorstand aus, hat es alle Unterlagen, Passwörter, und ähnliches mit seinem Ausscheiden einem verbleibendem Vorstandsmitglied auszuhändigen.
b) Zum Kreisparteitag hat jedes Vorstandsmitglied alle Unterlagen für eine potentielle Übergabe an eventuelle Nachfolger vorzubereiten und mitzuführen.

Diese Geschäftsordnung tritt am 06.07.2016 in Kraft.